Zusammenfassung des Urteils OG 1995 9: Aufsichtsbehörden und Kommissionen
In einem Mandatsprozess beruft sich der Kläger mehrmals auf den Interessenwert, um sein Honoraranspruch zu berechnen. Der Konventionaltarif des Luzerner Anwaltsverbandes erlaubt eine Honorarberechnung in Prozenten des Interessenwertes, wenn dieser über Fr. 50 000.- liegt. Das Bundesgericht erlaubt eine solche Berechnung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung der Parteien oder unter besonderen Umständen. Oft verweisen die Parteien nur allgemein auf den Konventionaltarif, was Fragen zur ausreichenden Vereinbarung aufwirft. Im vorliegenden Fall wurde das Mandat nicht wesentlich erfüllt, weshalb eine Honorierung nach Prozenten des Interessenwertes nicht gerechtfertigt ist.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1995 9 |
Instanz: | Aufsichtsbehörden und Kommissionen |
Abteilung: | Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte |
Datum: | 09.03.1995 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | Art. 394 Abs. 3 OR. Honoraranspruch gestützt auf den im Konventionaltarif enthaltenen Interessenwert. Die Berechnung eines Honorars nach Interessenwert setzt voraus, dass die Parteien diese Vergütungsart ausdrücklich vereinbart haben. Die blosse Verweisung auf den Konventionaltarif genügt in der Regel nicht. |
Schlagwörter: | Interessenwert; Prozent; Interessenwertes; Konventionaltarif; Honorar; Parteien; Berechnung; Prozenten; Luzerner; Anwaltsverbandes; Honorars; Umstände; Regel; Fellmann; Mandat; Erwägungen; Aufsichtsbehörde; Rechtsanwälte; Mandatsprozess:; Klage; Honoraranspruchs; Überlegungen; Anwendungsbereichs; Kostenverordnung; Interessenwerten; Zeittarif; Bundesgericht |
Rechtsnorm: | Art. 394 OR ; |
Referenz BGE: | 101 II 111; 78 II 127; |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.